Bei einem Kredit an einen Angestellten erfolgt die Prüfung der wirtschaftlichen Kreditwürdigkeit anhand seiner finanziellen Voraussetzungen. Dies findet meistens anhand von Einkommensnachweisen wie Lohnabrechnung oder Steuerbescheid statt. Eine solche Prüfung ist bei einem Selbstständigen nicht möglich, denn dieser befindet sich nicht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis. Die Prüfung der wirtschaftlichen Kreditwürdigkeit muss aus diesem Grunde durch andere Unterlagen erfolgen (beispielweise betriebswirtschaftliche Analyse). Dies ist in der Regel kostbarer als die Prüfung von Gehaltsabrechnungen.Ein anderes besonderes Merkmal ist, dass die Anstellung eines Arbeitsnehmers und dadurch seine zukünftigen Gehaltszahlungen die Rückzahlung des Kredites garantieren. Selbstständigen verfügen über keine „derartigen“ Sicherheiten.
Ein Kredit für Selbständige oder Freiberufler kann man in der Regel einfach und bequem über das Internet beantragen. Man sollte hierzu den Online-Kreditantrag starten und zunächst die benötigten Daten eingeben.
Sobald man zur Angabe der beruflichen Daten gelangt, sollte man selbständige bzw. freiberufliche Tätigkeit in den entsprechenden Feldern vermerken und dann dem weiteren Verlauf des Kreditantrages folgen.
Wichtig zu beachten: Bei einem Kredit für Selbständige sind andere Unterlagen erforderlich als bei einem angestellten Antragsteller.
Um als Selbständiger bzw. Freiberufler einen Kredit beantragen zu können, sollte man seiner selbständigen bzw. freiberuflichen Tätigkeit länger als ein Jahr nachgehen.
Man sollte keine negativen SCHUFA-Einträge haben und darüber hinaus entsprechende Sicherheiten vorzeigen.
In Bezug auf die Verwendung des Kredites ist in den meisten Fällen vorgesehen, dass der Kredit für private Zwecke verwendet wird. Dies hängt aber ganz von dem Kreditgeber ab.
Ausserdem ist es meistens auch die Finanzierung betrieblicher Investitionen mit einem klassischen Kredit nicht unbedingt ratsam.
Die Zinsen bei einem Kredit für Selbstständige sind in der Regel genau so hoch wie bei einem Arbeiter oder Angestellten.
Die Kosten für einen Ratenkredit bestehen aus den laufenden Zinsen und der Bearbeitungsgebühr. Die laufenden Zinsen sind als Nominalzins angegeben und sind Bestandteil der monatlichen Kredit Rate.
Die meisten Banken erheben eine Bearbeitungsgebühr, die 2% und 3% der Kreditsumme beträgt und dem Kunden nicht einmalig in Rechnung gestellt wird, sondern fließt wie der Nominalzins in die monatliche Kredit Rate mit ein.
Der Effektivzinssatz, der die Kreditkosten in Prozent angibt, besteht aus dem Nominalzins und der Bearbeitungsgebühr.